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   OLG Brandenburg, 17.07.2009 - 13 W 23/09   

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https://dejure.org/2009,20013
OLG Brandenburg, 17.07.2009 - 13 W 23/09 (https://dejure.org/2009,20013)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2009 - 13 W 23/09 (https://dejure.org/2009,20013)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 13 W 23/09 (https://dejure.org/2009,20013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen mangels Darlegung des Aktivbestandes des Nachlasses durch den Pflichtteilsberechtigten und mangels einer unentgeltlichen Zuwendung an einen ...

  • Judicialis

    ZGB § 390 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 2325

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen mangels Darlegung des Aktivbestandes des Nachlasses durch den Pflichtteilsberechtigten und mangels einer unentgeltlichen Zuwendung an einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 933
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 25.10.2011 - 3 U 112/10

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Bewertungsspielraum der Beteiligten bei

    Bei einem auffallend groben Missverhältnis zwischen den objektiven Werten von Leistung und Gegenleistung indes spricht eine Vermutung dafür, dass sich die Vertragsparteien in Wahrheit teilweise über die Unentgeltlichkeit einig waren (BGH NJW-RR 2007, 803, 804; BGH NJW 2002, 2469, 2470; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2010, 933, bei juris Rn. 12; OLG Celle FamRZ 2009, 462, bei juris Rn. 6M; jurisPK-BGB/Birkenheier, 5. Aufl. 2010, § 2325 Rn. 51; Palandt/Weidlich, § 2325 Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 05.04.2022 - 2 Wx 41/21

    Bindungswirkungen eines nach DDR-Recht errichteten gemeinschaftlichen Testaments;

    Insoweit ist darauf zu verweisen, dass der DDR-Gesetzgeber im Unterschied zu § 2271 BGB in § 390 ZGB-DDR hinsichtlich der Wirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments nicht zwischen sog. wechselbezüglichen und einseitigen Verfügungen der Testierenden differenzierte, sondern sämtliche letztwillige Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament einheitlichen Bindungswirkungen unterwarf (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 17.07.2009, 13 W 23/09, FamRZ 2010, 933).
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